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Wie viele andere Gemeinden Dithmarschens ist auch Schrum in den Klageschriften von 1447 erwähnt (Urkundenbuch Michelsen S. 45/46). Hier kann aus der Aufstellung des Textes das Jahr 1402 genannt werden. Es lautet dort, „… als man schrieb vierzehnhundert in dem anderen Jahre, des Mittwochs nächst vor dem ehrenhaften Feste, geheißen das Fest Christi Leichnam, …“, woraus sich der 24. Mai 1402 ergibt.