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In einer Urkunde von 1136 wird der Ort als Roveroth erstmals urkundlich erwähnt. Rorodt gehörte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zum Amt Dhronecken in der Wild- und Rheingrafschaft und war Teil der Mark Thalfang. Nach der französischen Herrschaft kam der Ort 1815 zum Königreich Preußen. Seit 1946 ist der Ort Teil des Landes Rheinland-Pfalz.