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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einer „Burg“ oder „Feste“ eine mittelalterliche Befestigungsanlage bzw. ein adeliger Wohnsitz des 10. bis 15. Jahrhunderts mit gemeinsamen architektonischen Merkmalen wie Burgmauer, Burggraben, Zugbrücke, Zwinger, Bergfried u. a. verstanden. Die Anlagen können sich aber nach genauer Ausführung und Funktion stark unterscheiden. Als Burgen werden oft auch befestigte ur- und frühgeschichtliche Wehrsiedlungen[1] oder befestigte Truppenstandorte der Römer bezeichnet. Im Mittelalter waren nicht alle Burgen adlige Wohnsitze, es gab auch Zoll- oder Belagerungsburgen.[2] Eine Burg war auch nicht zwingend der „private Wohnsitz eines Grundherrn“ (Herrensitz), Eigentümer konnte auch eine Stadt oder eine Abtei sein. Mitunter gehörten auf einer Burg die verwaltenden Stellvertreter keinem Adelsrang an. Auch die Wehrarchitektur einer Burg stellte kein Alleinstellungsmerkmal dar. So finden sich bauliche Verteidigungselemente wie Fallgitter, Zinnen oder Wehrgang ebenfalls bei Stadtmauern.[3]