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Mechow

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Mechow wurde 1194 im Isfriedschen Teilungsvertrag erstmals urkundlich erwähnt und ist auch im Ratzeburger Zehntregister angeführt. Das mecklenburgische Mechow kam im Rahmen eines Gebietstausches (Barber-Ljaschtschenko-Abkommen) 1945 von der sowjetischen Besatzungszone an die britische und damit nach Schleswig-Holstein. Größter Grundeigentümer in Mechow war eine mecklenburgische Staatsdomäne[1] von 254 Hektar, die bis 1990 von der Bundesrepublik Deutschland verwaltet wurde. Die Domäne war ursprünglich das Gut des jeweiligen Dompropstes am Ratzeburger Dom und wurde nach der Säkularisation 1648 Staatsbesitz, zunächst des Fürstentums Ratzeburg.[2]